B. Die Sondernutzungserlaubnis

B1. Allgemeines

Die Sondernutzungserlaubnis gibt dir das Recht, für den von dir beantragten Zeitraum eine öffentliche Fläche für eine Veranstaltung zu nutzen. Für die Sondernutzung des öffentlichen Raums ist i.d.R. eine Art Miete – die Sondernutzungsgebühr – zu bezahlen, deren flächenbezogene Höhe gesetzlich festgelegt ist.

Verschiedene öffentliche Flächentypen haben teils unterschiedliche rechtliche Grundlagen zur Folge, bzw. ergeben unterschiedliche Zuständigkeiten.

Welche Flächenarten werden dabei unterschieden?

  1. Grünflächen, alle Arten von Park- und Grünanlagen der Stadt Berlin
  2. Stadtplätze, alle Plätze, Gehwege und straßenbegleitenden Flächen
  3. Nebenstraßen, das gesamte Nebenstraßennetz der Stadt Berlin
  4. Hauptstraßen, das gesamte Hauptstraßennetz der Stadt Berlin

Welche Anträge sind dafür notwendig?

Flächenart Antragsart 
Grünflächen / -anlagen Ausnahmegenehmigung für Grünflächen 
Stadtplätze Sondernutzungsantrag Nebenstraßen 
Nebenstraßen Sondernutzungsantrag Nebenstraßennetz 
Hauptstraßen Sondernutzung Hauptstraßennetz 

Wo muss ich die jeweiligen Sondernutzungen beantragen?

Flächenart Zuständiges Amt 
Grünflächen Straßen und Grünflächenamt des Bezirkes 
Stadtplätze Straßen und Grünflächenamt des Bezirkes 
Nebenstraßen Straßen und Grünflächenamt des Bezirkes 
Hauptstraßen Senatsverwaltung für Umwelt, Mobilität, Verbraucher- und Klimaschutz 

Für eine Sondernutzung im öffentlichen Straßenland, bei der es auch zu Einschränkungen des Individualverkehrs, bzw. des öffentlichen Personen- und Nahverkehrs kommt, sind umfangreiche Antragserweiterungen notwendig. Beispielsweise muss bei einer Straßensperrung infolge deiner Veranstaltung eine Umleitung des Verkehrs geplant werden. Dazu muss vor der Veranstaltung eine StVO-gerechte Planung der Umleitung erfolgen und dem Antrag mit beigefügt sowie eine umfangreiche Beschilderung im Vorfeld aufgestellt werden. Hierfür empfiehlt es sich, eine externe Fachfirma zu beauftragen. Die Genehmigung dieser Maßnahmen in der sog. Verkehrsrechtlichen Anordnung dient dann als rechtliche Grundlage für die Regelung von möglichen Konflikten während der Ausführung (wie z.B. parkende Autos, Lieferungen, Gewährleistung von Zufahrten etc.).  

Gibt es dafür bereitgestellte Formulare?

Nein, du kannst deinen Antrag formlos an das zuständige Amt stellen.

Welche Anlagen brauche ich für den Antrag?

Ein wichtiger Bestandteil deines Antrages ist der Lageplan, mit der Kennzeichnung wo  deine Bühne und die Zuschauer*innen stehen, wo der Ein- bzw. Ausgang zu finden ist, sowie Toiletten, Gastrobereiche usw. Für eine Lärmbelastungseinschätzung sollten auch die Abstrahlrichtungen deiner Musikanlage eingezeichnet sein. Je nach Umfang und Standort können auch das Abfallmanagement, Sicherheitskontrollen, Flächen für der Feuerwehr o.ä. relevant sein und sind zu kennzeichnen. Der Beantragung von Parkverbotszonen und/oder Umleitungsmaßnahmen werden zudem bei Bedarf in einer Verkehrsumleitungsplanung festgelegt.

B2. Verkehrsrechtliche Anordnung

Wenn deine Veranstaltung auf einer öffentlichen Straße, einem öffentlichen Platz oder einem Bürgersteig stattfindet, ist es oft notwendig, den Verkehr für die Zeit, in der du den Zugang zu dem Platz für deine Veranstaltung benötigst, umzuleiten. Je nach Standort kann dies die folgenden Maßnahmen umfassen:

– Sicherstellung, dass sich im Bereich Ihrer Veranstaltung keine parkenden Autos befinden

– Umleitung des privaten Autoverkehrs

– Umleitung des Fußgängerverkehrs

– vorübergehende Umleitung des öffentlichen Verkehrs, z. B. von Bussen

Hierfür müsstest du zunächst eine verkehrsrechtliche Anordnung bei der zuständigen Behörde einholen. Je nachdem, wo die Veranstaltung stattfindet, kann dies die Bezirksbehörde (bei Nebenstraßen) oder die Stadtverwaltung (bei Hauptstraßen) sein. Die Einholung der Anordnung kann kompliziert und aufwändig sein, vor allem wenn es um Folgendes geht:

– die Umleitung von Buslinien; in diesem Fall muss die BVG konsultiert werden

– die Aufrechterhaltung des notwendigen Zugangs zu Gebäudefassaden oder Durchgangswegen für die Feuerwehr, die in diesem Fall ebenfalls konsultiert werden muss.

– Sicherstellung des ständigen Zugangs zu Garagen, Grundstückszufahrten oder privaten Parkplätzen oder die vorübergehende Bereitstellung von Alternativen

Anhörungen werden in der Regel von der Behörde durchgeführt, die die Genehmigung erteilt hat, aber solche Anhörungen können einige Zeit in Anspruch nehmen. Da die Verkehrsbehörde täglich eine große Anzahl von Anträgen für Bauunternehmen, Lieferungen usw. bearbeitet, solltest du von der Einreichung deines Antrags bis zur Erteilung der Genehmigung mindestens 8 Wochen einplanen. Zentraler Bestandteil des Antrags ist ein Verkehrsplan, der in fünffacher Ausfertigung mit dem Antrag eingereicht werden muss. Dieser Plan muss alle relevanten Angaben zu Beschilderung, Einfriedung, Parkraummanagement, Abmessungen usw. enthalten. Darüber hinaus müssen die Umleitungsmaßnahmen gemäß den einschlägigen Verkehrsvorschriften durchgeführt werden, wobei die Beschilderung mehrere Tage im Voraus aufgestellt und eine Negativliste der zum Zeitpunkt der Aufstellung der Beschilderung in dem Gebiet abgestellten Fahrzeuge erstellt werden muss.

Wenn alles richtig gemacht wird und am Tag deiner Veranstaltung immer noch Fahrzeuge in dem Bereich parken, kannst du diese dann ohne Kosten über das Ordnungsamt umsetzen lassen. Wenn jedoch nicht alles in Ordnung ist, kann es sein, dass dies nicht möglich ist und die Organisation deiner Veranstaltung ernsthaft beeinträchtigt wird.

Es ist zwar möglich, die entsprechende Ausrüstung zu mieten und dies selbst zu organisieren, um die Kosten zu senken, doch ist viel Erfahrung erforderlich, um den Prozess zu steuern und die Installation der Maßnahmen korrekt auszuführen, damit es am entscheidenden Tag keine Probleme gibt. Wenn durch deine Organisation keine Erfahrung in diesem Bereich vorhanden ist, empfehlen wir dir, ein professionelles Unternehmen zu beauftragen, das sich sowohl um die Beschaffung der Verkehrskontrollmaßnahmen als auch um den Aufbau, die Verwaltung und den Abbau der Umleitungsmaßnahmen kümmert.

B3. Gebühren

Es gibt zwei Arten von Gebühren, die du im Rahmen des Verfahrens zur Erlangung der Sondernutzungserlaubnis entrichten musst:

1.    Verwaltungsgebühren

Eine Gebühr wird erhoben, um die Verwaltungskosten für die Prüfung und Bearbeitung deines Antrags zu decken. Diese Gebühr ist in der Regel ein Pauschalbetrag, der nur den Antrag auf Sondernutzung abdeckt. Wenn für deine Veranstaltung mehrere Genehmigungen erforderlich sind, fallen natürlich für jede Instanz eigene Verwaltungsgebühren an.

Bitte beachtest du, dass zusätzliche Verwaltungsgebühren anfallen können, wenn eine bereits erteilte Genehmigung vor der Veranstaltung geändert werden muss, z. B. wegen einer Änderung des Standorts, der Größe oder des Antragstellers.

2.     Gebühr für die vorübergehende Nutzung

Für die Nutzung des öffentlichen Raums während des in deinem Antrag genannten Zeitraums wird eine Nutzungsgebühr erhoben. Die genaue Höhe der Gebühr hängt von mehreren Faktoren ab, u. a. von der Fläche selbst (z.B. Straße oder Bürgersteig), der Art der Veranstaltung und auch vom Umfang bestimmter betroffener Infrastrukturen.

Eine vollständige Liste der anfallenden Gebühren findest du hier:

Berliner Gebührenverzeichnis